Objektbeschreibung
+++RESERVIERT+++
Auf einem ca. 916 m² großem Grundstück, befindet sich dieses stark sanierungsbedürftige Einfamilienhaus in beliebter Wohngegend von Rheine-Königsesch.
Auf einer Wohnfläche von ca. 105 m² befinden sich im Erdgeschoss 3 Zimmer sowie ein Wohnzimmer, eine Küche, ein Abstellraum und ein Badezimmer.
Im Dachgeschoss des Hauses erwaret Sie ein weiteres Zimmer sowie ein großer Bodenraum.
Der große Garten bietet viel Platz für Ihre Hobbys und Freizeitaktivitäten.
Ein Nebengebäude im Garten für Fahrräder sowie der Keller mit Zugang von innen und außen runden dieses interessante Immobilienangebot ab.
Das Haus ist zur Zeit vermietet.
Die Nettokaltmiete beträgt jährlich 6000,00 EUR.
Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Besichtigungstermin. www.immobilien-gumnior.de
Energieausweis
Baujahr |
1950 |
Zustand |
Renovierungsbedürftig |
Energieausweis |
Bedarfsausweis |
Energieausweis gültig bis |
23.09.2034 |
Endenergiebedarf |
346,9 kWh/(m²a) |
Baujahr Heizungsanlage |
1999 |
wesentlicher Energieträger |
Gas |
Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
Ausstattung
- großes Grundstück
- Nebengebäude
- Keller
Lage
Rheine
Münster: ca. 50 km
Osnabrück: ca. 45 km
Enschede: ca. 50 km
Rheine ist eine westfälische große kreisangehörige Stadt an der Ems und mit rd. 80.000 Bewohnern nach Münster die zweitgrößte Stadt im Münsterland. Aufgrund seiner ausgesprochen guten geographischen Lage und ausgezeichneten verkehrlichen Anbindungen verfügt der Wirtschaftsstandort Rheine über eine hohe Standortqualität.
Mit einer Vielzahl zentraler Behörden, Institutionen und Schulen sowie einer lebendigen Innenstadt mit einem breiten Einzelhandelsangebot und verschiedenen kulturellen Einrichtungen übernimmt Rheine eine wichtige Versorgungsfunktion für die umliegenden Kommunen. Rheine überzeugt zudem durch ein hohes Maß an gesunder Lebensqualität. Hier gibt es städtisches Leben in einer landschaftlich reizvollen Umgebung.
Sonstiges
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Provisionsfrei für den Käufer
Wir weisen darauf hin, dass bestätigte Besichtigungstermine, die von Interessenten nicht wahrgenommen werden können, spätestens 2 Stunden vor Beginn des Termins abgesagt werden müssen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält Regelungen, die zur Modernisierung, insbesondere der Heizungsanlage, Wärmedämmung und Vorlage eines Energieausweises verpflichten (können).